Zusammengefasste Informationen für Presse und Stakeholder
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Aktuelle Themen

Stellungnahme zum BGH Urteil
Am 12. Januar 2022 hat der Bundesgerichtshof sich zur Rechtsfrage geäußert, ob Mieter bei coronabedingter Geschäftsschließung zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet sind. Zum Beschluss des BGH nimmt das Textilunternehmen KiK wie folgt Stellung:
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Stellungnahme Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs
Wir begrüßen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit seiner Entscheidung gegen die 2G-Regelung im Textileinzelhandel die von uns dringend benötigte Rechtssicherheit geschaffen hat. Insbesondere in der kalten Jahreszeit sind warme Jacken, Kinderkleidung oder lange Unterwäsche notwendig. Diese Produkte dürfen keiner Öffnungsbeschränkung unterliegen, um eine ausreichende Versorgung aller Menschen gewährleisten zu können. Auch nach Feststellung des BayVGH dienen Bekleidungsgeschäfte der Deckung eines täglichen Bedarfs und sind damit von der Anwendung der 2G-Regelung in Bayern ausgenommen.
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KiK finanziert Impfstoff für Textilarbeiter in Bangladesch
Das Textilunternehmen KiK spendet einen erheblichen finanziellen Beitrag an den bangladeschischen Bekleidungsverband BGMEA für den Erwerb von 25.000 Impfstoffdosen. Das Unternehmen möchte damit seiner gesellschaftlichen Verantwortung als langjähriger Partner der Textilindustrie in Bangladesch gerecht werden.
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KiK verteilt Schultüten an 186 Erstklässler in Bönen
Die Schulzeit hat für 186 Erstklässler in Bönen begonnen. Um den Start zu versüßen, überraschte der Textildiscounter KiK die Schulanfänger der Goetheschule und der Hellwegschule mit vollgepackten Schultüten. Die Kinder der Bienenklasse nahmen zusammen mit den Direktorinnen, Frau Berg von der Goetheschule und Frau Anbring-Keiter von der Hellwegschule, stellvertretend für die 186 Erstklässler die Schultüten entgegen.
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