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OLG Hamm: Ali Enterprises ist verjährt

Das OLG Hamm hat heute den Antrag der Kläger auf Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren abgelehnt. Das Oberlandesgericht teilte mit, es halte etwaige Schmerzensgeldansprüche gegen KiK für verjährt.

Hierzu erklärt Patrick Zahn, Vorsitzender der Geschäftsführung von KiK:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Sie entspricht unserer Rechtsauffassung, dass im Fall des Fabrikbrandes Ali Enterprises Verjährung eingetreten ist. Mit der Entscheidung hat das OLG einen deutlichen Schlussstrich unter ein juristisches Abenteuer gezogen und Rechtssicherheit für Unternehmen hergestellt. Völlig unabhängig von diesem Verfahren hat KiK seine Verantwortung immer wahrgenommen und den Betroffenen umfangreiche finanzielle Unterstützung gewährt. Die juristische Auseinandersetzung um diesen Fall verdeutlicht, dass Unternehmen verbindliche Richtlinien für unternehmerische Sorgfaltspflichten benötigen.“