Wir bieten für jeden etwas
Einkleiden für 30 EUR
Bei uns kann sich jeder für 30 EUR komplett einkleiden
Wir sind vielfältig
102
Bei uns arbeiten Menschen aus 102 Nationen. Unser Unternehmen schätzt diese Vielfalt.
Wir ermöglichen Karrieren
Karriere
48% unserer Azubis sind heute in Führungspositionen
Wir sind groß
19.000
Wir beschäftigen insgesamt über 19.000 Mitarbeiter*innen in Deutschland.
Wir sind nachhaltig
0,46 %
Wir produzieren keinen Textilmüll. Unser Warenüberschuss beträgt lediglich 0,46 %
Wir sind Chancen-geber
Wir bieten Entwicklungs-möglichkeiten: Für Quereinsteiger:innen bis hin zu Spezialist:innen
Über uns
Das ist KiK
Entdecke alle Themen rund um unser Unternehmensprofil, unser europaweites Filialnetz und den Weg unserer Ware durch unsere Logistik. KiK ist seit 1994 in Deutschland vertreten. Unsere über 2.700 Filialen ermöglichen allen Kundinnen und Kunden ein günstiges Einkaufserlebnis.
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Nachhaltigkeit
Weniger Plastik
Her mit den Mehrwegtaschen
Seit Oktober 2015 kann man in unseren Filialen keine Plastiktüten mehr kaufen. Dadurch schaffen wir es jährlich 25 Millionen Plastiktüten einzusparen was etwa 570 Tonnen Plastikmüll entspricht. Wir haben uns auch bewusst gegen den Verkauf von Papiertüten entschieden, da, da bei der Herstellung fast doppelt so viele Ressourcen benötigt werden, wie für die Herstellung einer Plastiktüte. Ein weiteres Ziel ist die Reduzierung von Verpackungsmüll. Hier arbeiten wir kontinuierlich an der Reduzierung von Umverpackungen und den Umstieg auf umweltfreundlichere Varianten.
Ressourcen schonen
Vom Zulieferer bis in die Filiale
Nachhaltiges Handeln bedeutet, den Energie- und Materialverbrauch zu reduzieren, bessere Chemikalien einzusetzen oder auch Emissionen vermeiden. Auch bei unseren Zulieferern achten wir auf ein nachhaltiges Wirtschaften sowie die Einhaltung von Umweltstandards. 2015 haben wir unseren Verhaltenskodex um den Aspekt Umweltschutz ergänzt, in dem sich unsere Lieferanten verpflichten Emissionen oder Umwelteinflüsse im Produktionsprozess zu reduzieren.
Glückliche Angestellte
„Ich arbeite gern bei KiK, weil meine Arbeitszeiten mit meinem Familienleben kompatibel sind.“
„Ich finde es sehr gut, dass KiK den Azubis viel Wissen vermittelt – für die bestmöglich Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.“
„Ich kann die Ausbildung nur weiterempfehlen. Die Wertschätzung der Azubis zeigt: Einseitiges Hierarchie-Denken war gestern!“
Unser Onlineshop
Eine große Aus-wahl an tollen Artikeln zu besten Preisen.
Zum ShopAktuelles
Stellungnahme zum BGH Urteil
Am 12. Januar 2022 hat der Bundesgerichtshof sich zur Rechtsfrage geäußert, ob Mieter bei coronabedingter Geschäftsschließung zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet sind. Zum Beschluss des BGH nimmt das Textilunternehmen KiK wie folgt Stellung:
„Der Bundesgerichtshof hat mit seiner heutigen Stellungnahme KiK in seiner Praxis bestätigt, mit allen Vermietern in Einzelgesprächen über Kompensationen zu verhandeln. Der BGH wies darauf hin, dass bei diesem Thema eine Einzelfallbetrachtung getroffen werden müsse und dass es keine pauschalen Bewertungen geben könne“, sagt Patrick Zahn, CEO der KiK Textilien und Non-Food GmbH. „Wir sehen uns in unserer Position bestärkt, dass durch die Lockdowns im Frühjahr 2020 eine Störung der Geschäftsgrundlage bestanden hat und die zu zahlende Kaltmiete deshalb nicht allein von uns gedeckt werden muss.“
Der stationäre Einzelhandel wurde durch die mehrfachen Lockdowns seit dem Frühjahr 2020 massiv beeinträchtigt. Das Ziel von KiK war und ist es, im Sinne unserer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten, aber auch unserer Vermieter, eine Schieflage des Unternehmens abzuwenden. Denn selbst bei wirtschaftlich starken Unternehmen wird ohne jegliche Einnahmen die Liquidität zum Engpass, wenn nicht gleichzeitig die Ausgaben deutlich gesenkt werden. Aus diesem Grund hatten wir im April 2020 die Mietzahlungen ausgesetzt und zeitgleich mit allen Vermietern in Einzelgesprächen verhandelt, um geeignete Maßnahmen zur Kompensation zu finden. Jedes Mietverhältnis wurde in diesen Gesprächen individuell betrachtet. Nicht-Zahlungen haben wir in diesem Zusammenhang immer ausgeschlossen. In seiner Verhandlung vom 1. Dezember 2021 hatte der Bundesgerichtshof im Detail über die ausstehende Miete vom 19. März bis 19. April 2020 einer KiK-Filiale im Raum Chemnitz gesprochen. Der Vermieter der Ladenfläche hatte für den Zeitraum, in dem Deutschland im Lockdown war und KiK seine Filiale somit nicht öffnen durfte, die volle Miete gefordert. KiK berief sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage und plädierte dafür, sich die Kosten mit dem Vermieter zu teilen. Eine solche außergerichtliche Einigung über die Teilung der Mietkosten oder anderweitiger Kompensation wurde bereits mit dem überwiegenden Teil aller Vermieter von KiK getroffen. Auch mit der Gegenseite der heutigen Verhandlung, bei der KiK insgesamt zwei Ladenflächen angemietet hat, wurden für das gesamte Jahr 2021 bereits partnerschaftliche Einigungen getroffen.